FDP Kreisverband Frankfurt am Main

Freitag, 18. Mai 2012

27.10.2010

FDP: Ökologische Ausschreibungskriterien? Erst den Nutzen ermitteln!

Die FDP-Römerfraktion hat einen Antrag gestellt, in dem sie fordert, den Antrag der Grünen-Fraktion zu ökologischen Ausschreibungskriterien bei Baumaschinen solange zurückzustellen, bis den Stadtverordneten vom Magistrat verlässliche Informationen über den zu erwartenden Nutzen der geforderten Maßnahmen vorgelegt werden. Dabei soll der Magistrat auch eine Einschätzung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses geben. Hintergrund: Der Grünen-Antrag verlangt, Partikelfilter bei Baumaschinen als verbindliches Ausschreibungskriterium für städtische Bauvorhaben zu berücksichtigen und den städtischen Fuhrpark entsprechend nachzurüsten. Die Fraktionsvorsitzende Annette Rinn erklärte hierzu: „Weder der Magistrat noch die Grünen haben allerdings Informationen darüber, welchen Anteil Baumaschinen überhaupt an der Feinstaubbelastung in Frankfurt haben, geschweige denn wie groß der Nutzen der geforderten Maßnahmen wäre.“

Den potentiellen Nutzen möglichst genau zu ermitteln, sei jedoch unbedingt notwendig, weil die Nachrüstung von Partikelfiltern für die Baufirmen mit erheblichen Kosten verbunden wäre. Der Magistrat selbst rechne mit etwa 10.000 Euro für größere Maschinen, wobei die Kosten im Einzelfall auch deutlich höher liegen könnten. Rinn weiter: „Interessanterweise macht der Grünen-Antrag daher bei der Nachrüstung des städtischen Fuhrparks auch die Einschränkungen ‚soweit wirtschaftlich vertretbar’ und ‚im Rahmen vorhandener Mittel’. Mit so viel grüner Nachsicht können die privaten Baufirmen nicht rechnen. Daher dürften indirekt auch auf die Steuerzahler neue Belastungen zukommen, denn die Baufirmen werden die zusätzlichen Kosten zumindest teilweise an die Stadt weitergeben.“

Um die nicht unerheblichen Kosten zu rechtfertigen, müsse von den geforderten Maßnahmen eine deutliche Reduzierung der Luftschadstoffe zu erwarten sein. Da es hierüber bis jetzt jedoch keine verlässlichen Daten gebe, solle der Magistrat diese Informationen nun nachliefern. „Nur so kann man die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen beurteilen und eine sachgerechte Entscheidung treffen, die Ökologie und Ökonomie gleichermaßen berücksichtigt und zu einem vernünftigen Ausgleich bringt – anders als bei der Umweltzone“, so Rinn.


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