FDP Kreisverband Frankfurt am Main

Freitag, 18. Mai 2012

31.08.2010

FDP: Grundstücksbesitzer mit städtischen Gebührenbescheiden nicht überfordern

Die FDP Römerfraktion stellt die Praxis des Magistrats in Frage, Gebührenbescheide an Grundstücksbesitzer im Ostend zu verschicken mit dem Ziel, diese an den Kosten für die Sanierung des Stadtteils zu beteiligen. Die Stadt begründet diese Maßnahme mit der nach ihrer Ansicht merklichen Wertsteigerung der Gründstücke, seit in den 1980er Jahren das Ostend zum Sanierungsgebiet erklärt wurde und sich die städtebauliche Situation in den letzten Jahren deutlich verbessert hat.

Annette Rinn, Fraktionsvorsitzende: „Die Höhe der Gebührenbescheide und vor allem deren unmittelbare Fälligkeit führen jedoch auf Seiten der Adressaten - vorsichtig formuliert - auf Unverständnis. Dagegen ist der Magistrat der Überzeugung, dass der Gebührenwert sich über das gestiegene Mietniveau in Folge der erhöhten Nachfrage nach Wohnraum angeblich leicht erwirtschaften ließe. Dieser These widerspricht allerdings auch das geltende Mietrecht, das bei bestehenden Verträgen kurzfristige Mietsteigerungen verhindert. Abgesehen davon ist es erklärtes Ziel des Magistrats, auch preisgünstigen Wohnraum in ausreichendem Maß zur Verfügung zu stellen. Die Refinanzierung der Gebühren über höhere Mieteinnahmen kann also etliche Jahre dauern, während die Gebühren selbst kurzfristig zu bezahlen sind. Dies kann insgesamt zu einer erheblichen Belastung der Grundstückseigentümer führen, weshalb einige bereits Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt haben.“

Die Liberalen fordern daher den Magistrat auf darzulegen, auf welcher satzungs- oder gesetzlichen Vorgabe sich die Berechnungsgrundlage für die Gebührenhöhe stützt, wie diese berechnet wird und in wie weit überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Gebäude im Gegensatz zu Gewerbebauten bei der Gebührenermittlung unterschiedlich bewertet werden. Vor allem soll der Magistrat Möglichkeiten prüfen, die Fälligkeit der Bescheide über einen längeren Zeitraum zu strecken, um die Betroffenen nicht unnötig zu belasten. Außerdem soll die Chancen bewertet werden, mit den betroffenen Grundstückseigentümern entsprechende Vereinbarungen zu treffen, um eventuelle juristische Auseinandersetzungen im Vorfeld zu verhindern.


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